Zwei Tipps zum Mietrecht

7 November 2009 von admin Kommentieren »

mietrechtWelche Fragen darf der Vermieter dem Mieter stellen ?
Potenzielle Mieter müssen sich vom künftigen Vermieter einige Fragen stellen lassen. Nicht alle sind jedoch zulässig. Der Vermieter darf Fragen zu Beruf, Arbeitgeber und Einkommen sowie finanzieller Verpflichtungen stellen, um abschätzen zu können, ob die Mietkosten aufgebracht werden können. Außerdem darf er selbstredend erfragen, wie viele Personen in die Wohnung einziehen werden.
Nicht zulässig sind hingegen alle Fragen, die in die Privatsphäre des Mieters eindringen. Fragen zur Religion oder Nationalität muss jedoch kein Mietinteressent beantworten. Die Familienplanung geht den Vermieter ebenfalls nichts an. Auch über eventuelle Vorstrafen, sowie Mitgliedschaften in Mieterverbänden, Gewerkschaften oder politischen Vereinigungen und Parteien muss niemand Auskunft geben.

Wer trägt die Kosten wenn der Wohnungsschlüssel verloren geht ?
Bei Verlust eines Schlüssels sehen sich viele Mieter mit hohen Kosten konfrontiert, wenn der Vermieter eine neue Schließanlage einbauen lassen muss. Viele Mieter legen daher Widerspruch gegen die Forderung des Vermieters ein. Laut Mietrecht ist die Forderung jedoch zulässig, vor allem, wenn sie im Mietvertrag verankert ist. Steht diesbezüglich nichts im Vertrag, muss der Mieter ebenfalls die Kosten einer neuen Schließanlage tragen, es sei denn, er kann glaubhaft machen, dass eine missbräuchliche Nutzung des verlorenen Schlüssels ausgeschlossen ist. Wurde der Schlüssel verloren oder gestohlen, ist dies nicht der Fall, da der Finder oder Dieb sich damit Zugang zum Haus verschaffen können.

Foto: photocase.com © misterQM

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